Es ist ein sonniger, warmer Mittwoch. Fräulein J. und ich haben jede Woche um 13 Uhr unseren Fixtermin – Babyschwimmen. Doch dieser Mittwoch ist anders. Als ich nach dem Schwimmkurs mein Mobiltelefon aus dem Badekästchen nehme, sehe ich, dass mir jemand eine Sprachnachricht hinterlassen hat…

Nein, es ist kein Scherz! Wirklich nicht!

Mein Kollege, der bei uns für Finance & Administration zuständig ist, hat mir auf die Sprachbox gesprochen und um meinen Rückruf gebeten. Okay, vollgepackt und müde verlassen Fräulein J. und ich das Schwimmbad und machen uns auf den Weg zur U-Bahn. Ich rufe meinen Kollegen zurück. Nach unserem kurzen Begrüßungsgeplänkel fällt er gleich mit der Tür ins Haus. Ich muss dazu sagen, dass er einen sehr trockenen Humor hat. Deshalb dachte ich im ersten Moment, er macht einen seiner üblichen Scherze als er sagte: „Du Claudia, das Wiener Büro wird zugesperrt, nur die Sales-Abteilung bleibt. Deutschland übernimmt zukünftig den gesamten deutschsprachigen Raum. Erkundige dich mal, wie das bei euch Karenzlern ausschaut.“

Der neue Eigentümer baut also fast alle MitarbeiterInnen an unserem Standort ab. Na bumm, das sitzt erst mal. Auf der Heimfahrt musste ich über das Telefonat nachdenken. Ich war fast 6 Jahre in diesem Unternehmen, hatte Anspruch auf Eltern-Teilzeit und habe gerne dort gearbeitet. Und jetzt?

Sie dürfen mich ja nicht einfach so kündigen, ich bin doch in Karenz

Nein, das dürfen sie nicht. In Österreich gibt es nicht nur für schwangere Frauen in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis einen Kündigungs- und Entlassungsschutz, sondern auch für Eltern in Karenz und in Eltern-Teilzeit.

Bis 4 Monate nach der Entbindung gilt der Kündigungsschutz. Nimmt man Karenz in Anspruch, kann man bis 4 Wochen nach Ende der Karenz nicht gekündigt werden. Auch für die Elternteilzeit gilt der Kündigungsschutz bis 4 Wochen nach dem Ende der Eltern-Teilzeit – jedoch maximal bis zum vollendeten 4. Lebensjahr des Kindes.  Eine Ausnahme gibt es: holt der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts (ASG) ein, ist eine Entlassung während es Kündigungsschutzes möglich, sonst nicht. Nähere Infos zu diesem Thema findest du auf den Seiten der Arbeiterkammer und auf Help.gv.at (siehe Linkliste unten).

Es gibt aber auch die Möglichkeit der einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses während dieses besonderen Kündigungs- und Entlassungschutzes. Diese ist aber nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

Wie geht es nun weiter? Mehr Infos müssen her!

Natürlich wusste ich, dass es einen besonderen Kündigungs- und Entlassungschutz gibt, aber bis dato hatte ich mich nicht näher damit beschäftigt. Denn es hat mich ja nicht betroffen – dachte ich bis zu diesem Telefonat. Doch nun war alles anders.

Nachdem ich eine Nacht darüber geschlafen und mit einigen meiner Kolleginnen telefoniert oder auf WhatsApp geschrieben habe, habe ich gleich einen persönlichen Beratungstermin bei der AK Wien vereinbart.

Viele Fragen kreisten in meinem Kopf:

  • Welche Rechte und Ansprüche habe ich in meinem konkreten Fall?
  • Was spricht für bzw. gegen eine einvernehmliche Auflösung meines Dienstverhältnisses?
  • Was ist der Unterschied zwischen Abfertigung und freiwilliger Abfertigung?
  • Wie hoch sind die Steuerabgaben, die bei einer freiwilligen Abfertigung anfallen?
  • Welche Lösung passt für mich am besten?
  • Soll ich meinen Fall vom Arbeits- und Sozialgericht regeln lassen oder entscheide ich mich für das Angebot der Firma?

Für alle betroffenen Mitarbeiter wurde ein Gruppentermin bei der Arbeiterkammer organisiert, wo wir erste wichtige Informationen erhalten haben. Die Detailfragen habe ich dann zwei Wochen später in meinem persönlichen Gespräch bei der AK klären können. Die Firma hat den meisten von uns ein Angebot zur einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses gemacht. Mit diesem Angebot bin ich nochmals zur Arbeiterkammer. Ich bin sehr froh, dass es diese Möglichkeit der Beratung für ArbeitnehmerInnen in Österreich gibt.

Wenn sich eine Tür schließt, öffnet sich eine neue oder so ähnlich

Gut informiert, habe ich alle Möglichkeiten abgewogen und mich für die einvernehmliche Auflösung meines Dienstverhältnisses entschieden. Es war trotzdem ein komisches Gefühl. Es war eine schöne Zeit. Nicht immer perfekt, aber seien wir uns ehrlich in welcher Firma ist das schon so.

Als positiv denkender Mensch war ich felsenfest davon überzeugt, bald wieder einen tollen Job zu finden. Hallo, wir leben im Jahr 2017 – das muss doch machbar sein! Selbstverständlich hatte ich auch Angst, welche Mama in so einer Situation hätte sie nicht. Werde ich mit meiner Erfahrung etwas passendes im Marketing finden? Einen spannenden Teilzeit-Job mit flexiblen Arbeitszeiten, Home-Office Möglichkeit und fairem Gehalt? Gibt es solche Teilzeit-Jobs in Österreich überhaupt? Eines kann ich euch sagen, es ist verdammt schwierig so einen Job zu finden. Ich verstehe absolut, warum sich viele Mütter für den Weg in die Selbstständigkeit entscheiden, doch für mich kommt dieser Weg derzeit nicht in Frage.

Ich bin die Jobsuche also ganz entspannt angegangen. Die letzten 5 Monate wurden für vieles, das im ersten Jahr mit Fräulein J. zu kurz gekommen ist, genutzt. So hatten wir zum Beispiel eine stressfreie Eingewöhnung ganz ohne Zeitdruck bei der Tagesmutter. Endlich hatte ich wieder ein bisschen mehr Zeit für mich. Die nutze ich hauptsächlich zum Bewerbungen schreiben, für Vorstellungsgespräche, den Haushalt (jetzt habe ich leider keine Ausreden mehr) und um diesen Blog zu starten. Aber das Wichtigste: ich kann die Zeit mit Fräulein J. noch ein paar Monate länger intensiv genießen und das tun wir gerade beide.

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